Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
§1 Geltungsbereich
Für den Kauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Etwaige von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
§2 Vertragsabschluss und Rücktritt
(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungen zu den in den einzelnen Angebot- und Artikelbeschreibungen angegebenen Bedingungen auszuführen
(2) Der Verkäufer behält sich bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in der Auktionsbeschreibung das Recht zum Rücktritt vor.
§3 Lieferung
(1) Grundsätzlich erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
(2)Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung an den Käufer übergeben wurde. Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer nach §14 BGB ist, geht die Gefahr auf ihn über, sobald der Verkäufer die Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(3)Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt. In diesem Fall trägt der Verkäufer die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
(4)Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.
§4 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise sind nach §19 (1)UstG von der Umsatzsteuer befreit.
(2) Die jeweiligen Versandkosten trägt der Käufer.
§5 Rückgaberecht
(1)Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Belehrung. Die Belehrung befindet sich in Form dieser AGB auf der Rückseite der den Artikeln beiliegenden Rechnung. Nur bei nicht verpackungsfähiger Ware( sperrige Güter)kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform (Brief oder email) erklären .Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung der Ware geht auf Kosten des Käufers, soweit der Kaufpreis der Ware 40 Euro nicht überschreitet. Die Gefahr der Rücksendung liegt ausschließlich beim Verkäufer. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an
Hagen Henning Selter
Dorfplatz 26
52441 Linnich-Ederen
email: info@selter-maschinen.de
(2)Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen( Gebrauchsvorteile) heraus zu geben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurück zu führen ist. Der Käufer kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Als defekt oder Schrott deklarierte Ware ist gänzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
(3) Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn der Käufer kein Verbraucher i.S.d.§13BGB ist.
§6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu , wenn seine Gegenansprüche vom Verkäufer unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§8 Gewährleistung
(1) Ist die bestellte Ware bei Gefahrübergang mit einem Mangel behaftet und eignet sie sich dadurch nicht mehr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, hat der Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zunächst das Recht zwischen Beseitigung des Mangel durch Reparatur/Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Ware zu wählen.
(2) Handelt es sich um einen leicht behebbaren Mangel, kann der Käufer nicht auf einer Neulieferung bestehen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Gewährleistungsrechte bei gebrauchten Waren verjähren nach einem Jahr. Bei Neuwaren innerhalb von 24 Monaten.
(4) Die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers bestehen nicht für solche Fehler, die durch normalen Verschleiß, fehlerhafte Behandlung und nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Ware verursacht worden sind.
(5) Bei gebrauchten Waren ist nur eine Rückgabe möglich, ein Umtausch ist mangels Vorhandenseins nicht möglich.
(6) Ist der Käufer Unternehmer(§14BGB) oder wird die Ware als defekt deklariert wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
§9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbegrenzt entsprechend zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in Regel den Kaufpreis der Ware nicht überschreitet. Darüber hinaus haftet er nicht.
§10 Datenschutz
(1) Dem Käufer ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Verkäufer auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weiter gegeben werden. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Verkäufer vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Verkäufer einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes( BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes( TDDSG)
(4) Dem Käufer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§11 Sonstiges
(1) Als Privatperson ist der Käufer verpflichtet Rechnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Jülich, soweit der Käufer Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung
1. Allgemeines
Sämtliche Mietverträge mit dem Vermieter kommen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für künftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen muss der Mieter schriftlich hinweisen. Unterbleibt ein derartiger Hinweis, verzichtet der Mieter auf seine AGB, insoweit sie den Mietbedingungen des Vermieters widersprechen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, die Zwischenvermietung ist vorbehalten. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages.
Sämtliche Angaben über die Mietsache, seien sie in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Der Vermieter steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
2. Preise/Preisliste
Die gültigen Mietpreise richten sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der aktuellen Preisliste. Die Mietpreise sind bei Beginn des Mietvertrages in voller Höhe zu zahlen und beziehen sich auf die reine Gestellung der Mietsache.
3. Kaution
Der Vermieter verlangt vom Mieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt. Die Kaution wird unter Anrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters an den Mieter wird von der Kaution nicht begrenzt.
4. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen, sowie die Vollständigkeit des Zubehörs zu prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, die Mietsache ordnungsgemäß zu behandeln und nach Ablauf der Mietzeit gesäubert und ggf. aufgetankt zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietsache ist unzulässig. Im Falle einer Beschädigung der Mietsache ist der Mieter verpflichtete, die notwendigen Reparaturarbeiten auf seine Kosten durch den Vermieter durchführen zu lassen. Der Mieter ist berechtigt, die Reparatur durch ein ausgewähltes Fachunternehmen vornehmen zu lassen, wenn die Reparatur schneller und kostengünstiger durchgeführt werden kann und der Vermieter dies zuvor genehmigt hat. Dies gilt ebenso in dem Fall, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig erreicht werden kann um seine Zustimmung zu geben und dem Mieter dadurch nachweislich ein wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. In jedem Fall hat die Reparatur ausschließlich unter Verwendung von Originalersatzteilen erfolgen.
Sollten während der Mietzeit Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder auf Grund sonstiger Rechte befugt oder unbefugt auf die Mietsache zugreifen oder diese in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Soweit die Mietsache aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten eine bestimmte Wartung zum Erhalt der Mietsache oder aber Pflege zur Vermeidung von Gefahren erfordert, ist der Vermieter berechtigt, sich auch während der Mietdauer von den diesbezüglichen Verpflichtung zu informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, eine derartige Kontrolle in angemessener Zeit vorher anzukündigen. Soweit sich aus der ordnungsgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung der Mietsache Forderungen Dritter ergeben (Steuern, Bußgelder o.ä.) so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter von evtl. Ansprüchen Dritter frei zu stellen, soweit ein unmittelbarer Ausgleich gegenüber den anfordernden Dritten durch den Mieter nicht erfolgt oder erfolgen kann.
5. Mängel und Verlust der Mietsache
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen der Mietsache, die durch Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßem Gebrach auftreten. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig aufzubewahren, insbesondere vor Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
Bei Verlust der Mietsache bzw. Zubehör oder wenn die Mietsache oder Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Verlustes bzw. der Unbrauchbarmachung berechnet. Normaler Verschleiß ist davon ausgenommen.
6. Rückgabe der Mietsache
Wird der im Mietvertrag vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten, so verlängert sich der Mietvertrag um jeweils 24 Stunden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dadurch entstehen, dass die Mietsache nicht pünktlich zurückgegeben worden ist.
7. Hin- und Rücktransport
Den Transport der Mietsache, sowie das Transportrisiko zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Auf Wunsch des Mieters kann die Mietsache unter Verrechnung einer vom Vermieter festgelegten Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Mieters, soweit nicht der Vermieter für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder aus wesentlichen Vertragspflichten haftet.
8. Schadenersatz
Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschuldens des Vermieters bei Vertragshandlungen, positiver Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung und nicht vorhersehbarer Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sich der Vermieter nicht gemäß § 138 BGB befreien kann und bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit insoweit, als sich die Schadensersatzansprüche nicht auf die Verletzung von Kardinalpflichten ( wesentlichen Vertragspflichten ) beziehen und nicht Gesundheitsschäden Gegenstand der streitigen Forderungen sind sowie nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz in Rede steht. Die Haftung des Vermieters ist grundsätzlich begrenzt auf die jeweils unmittelbar entstehenden Schäden.
9. Kündigung des Mietvertrages
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter die Mietsache unsachgemäß gebraucht oder die Mietsache Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt, sowie bei Verletzung aller anderen Vertragsbedingungen. Im Falle einer Fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern . Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Dem Mieter ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen solcher Forderungen gestattet die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform . Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12. Besonderheiten
Als Privatperson müssen Sie diese Rechnung/Vertrag zusammen mit dem Zahlungsbeleg zwei Jahre nach Ablauf des Rechnungsjahres aufbewahren.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Mieter Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Vermieters.
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